Hinweisgeberschutzgesetz
Hinweisgebersystem
Der Deutsche Kinderschutzbund Ortsverband Lübeck e. V. legt größten Wert auf die Einhaltung aller geltenden gesetzlichen Vorschriften sowie interner Regelungen. Es ist notwendig, Verstöße frühzeitig zu erkennen, um geeignete Maßnahmen ergreifen und potenzielle Schäden für Kund*innen, Mitarbeitende, Geschäftspartner*innen, weitere Betroffene, die Umwelt sowie das Unternehmen verhindern zu können.
Das Hinweisgebersystem bietet die Möglichkeit, uns Hinweise auf Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben und/oder interne Richtlinien zu übermitteln und somit bei deren Aufklärung mitzuwirken.
Um frühzeitig auf schwerwiegende Verstöße im Unternehmen reagieren zu können, wurden mehrere Meldewege eingerichtet. Diese stehen sowohl Mitarbeitenden als auch externen Personen offen, um Hinweise auf Verstöße gegen externe rechtliche Vorgaben sowie interne Regeln zu geben. Zu den meldepflichtigen Sachverhalten zählen unter anderem Betrug, Diebstahl, Bestechung, Korruption, Geldwäsche, Terrorfinanzierung, Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen, Belästigung, Diskriminierung, Verkauf unter falschen Voraussetzungen sowie Verstöße gegen interne Richtlinien und geltendes Recht.
Darüber hinaus können Hinweise zu menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken sowie Verletzungen der Sorgfaltspflichten im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) gemeldet werden.
Hinweis: Das Hinweisgebersystem ist ausschließlich für die Meldung von Rechtsverstößen vorgesehen. Für allgemeine Hinweise, Beschwerden oder Anregungen wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner*innen unserer Einrichtungen, die Sie unter https://kinderschutzbund-luebeck.de finden.
Kontaktaufnahme mit der Hinweisgeberschutzbeauftragten
Bei konkreten, begründeten Hinweisen oder Verdacht auf Rechtsverletzungen können Sie Kontakt mit unserer Hinweisgeberschutzbeauftragten, Frau Maren Ziegler, aufnehmen:
Per E-Mail: hinweisgeber@kinderschutzbund-luebeck.de
Per Brief:
Frau Maren Ziegler
Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Lübeck e. V.
Schwartauer Allee 215
23554 Lübeck
Telefonisch: +49 451 31 70 02 35
(Erreichbar Montag bis Donnerstag, 08:30–13:00 Uhr, oder Anrufbeantworter)
Auch anonyme Hinweise sind möglich. In diesem Fall bitten wir Sie, möglichst viele Details sowie, falls vorhanden, unterstützende Unterlagen bereitzustellen. Nur durch konkrete Hinweise mit ausreichendem Beweisansatz können wir eine Untersuchung einleiten.
Der Deutsche Kinderschutzbund Ortsverband Lübeck e. V. verpflichtet sich, alle Hinweise vertraulich zu behandeln und die Identität der Hinweisgeber*innen zu schützen. Dies gilt auch für betroffene Mitarbeitende im Falle eines Vorwurfs.
Vertraulichkeit und Hinweisgeberschutz
Hinweise werden grundsätzlich vertraulich behandelt, und die Identität der Hinweisgeber*innen wird geschützt. Im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes gelten die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben.
Repressalien gegen Personen, die in gutem Glauben Hinweise abgeben, werden nicht toleriert. Auch wenn eine Untersuchung die Vorwürfe widerlegt, bleibt der Schutz der Hinweisgeber*innen gewährleistet.
Wir sorgen für einen sorgfältigen Umgang mit allen Informationen und wahren die Interessen aller Beteiligten. In bestimmten Fällen kann es erforderlich sein, Inhalte Ihrer Meldung zu Untersuchungszwecken an die zuständigen Stellen für die Bearbeitung von Compliance-Hinweisen weiterzugeben.
Soweit eine Offenlegung notwendig ist, beispielsweise zum Schutz der Verteidigungsrechte der Betroffenen oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen, wird der Personenkreis, der informiert wird, so eng wie möglich gefasst. Solche rechtlichen Verpflichtungen können unter anderem behördliche Anfragen oder datenschutzrechtliche Informationspflichten umfassen.
Grundsätzlich gilt, dass die Offenlegung der Identität der hinweisgebenden Person sowie die Herausgabe erlangter Unterlagen und sonstiger Informationen durch den Deutschen Kinderschutzbund Ortsverband Lübeck e. V. nur erfolgt, sofern die hinweisgebende Person ausdrücklich zustimmt.
Alle von Ihnen bereitgestellten Daten werden in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen gemäß unserer Datenschutzerklärung verarbeitet.
Externe Meldestellen
Sie haben nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) die Möglichkeit, sich alternativ an externe Meldestellen zu wenden. Bitte beachten Sie jedoch, dass Ihr Anliegen bei einer internen Meldung in der Regel schneller und direkter bearbeitet werden kann. Weitere Informationen zu den Möglichkeiten einer externen Meldung finden Sie beim Bundesamt für Justiz unter BfJ – Hinweisgeberstelle (bundesjustizamt.de). Zusätzlich bestehen externe Meldestellen bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) sowie beim Bundeskartellamt.